Das IVOR-Beschwerdeverfahren
Selbstverständlich möchten wir, dass alles reibungslos und angenehm verläuft. Das IVOR-Team unternimmt daher alle Anstrengungen, um jeden Studenten oder Teilnehmer bestmöglich zu unterstützen. Sollte dennoch etwas schiefgehen, lösen wir es gerne gemeinsam. Bitte teilen Sie uns daher umgehend mit, wenn Sie etwas stört! Wenn das Problem nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden kann, besteht immer die Möglichkeit, eine formelle Beschwerde einzureichen. Hierfür nutzen wir das IVOR-Beschwerdeverfahren.
Eine Beschwerde muss stets unterschrieben und schriftlich (per Brief) eingereicht werden und mindestens Folgendes enthalten:
a. Name und Anschrift des Einreichers;
b. Das Datum;
c. Eine Beschreibung des Verhaltens, das Gegenstand der Beschwerde ist.
- Eine formelle Beschwerde muss sich auf die Art und Weise beziehen, wie sich IVOR in einer bestimmten Angelegenheit verhalten und/oder Dienstleistungen erbracht hat. Allgemeine Beschwerden über die Politik oder die Umsetzung der Politik im Allgemeinen fallen daher nicht in den Geltungsbereich dieser Bestimmungen.
- Jede Beschwerde wird streng vertraulich behandelt.
- Der IVOR-Vorstand entscheidet über die Notwendigkeit der Einsetzung eines Beschwerdeausschusses aus mindestens zwei Mitgliedern für jede Beschwerde. Der Beschwerdeausschuss besteht aus mindestens einem unabhängigen Dritten, Herrn Emile Reinards, der viele Jahre als Lehrer in diesem Bereich tätig war.
- Die Beschwerde wird von der Geschäftsleitung oder dem Beschwerdeausschuss bearbeitet, der die Darstellungen beider Parteien berücksichtigen wird.
- Die Geschäftsleitung oder der Beschwerdeausschuss entscheidet innerhalb von vier Wochen über die Beschwerde, sofern diese gemäß dem IVOR-Beschwerdeverfahren eingereicht wurde.
- Die Geschäftsleitung oder der Beschwerdeausschuss gibt dem Beschwerdeführer die Gelegenheit zur Anhörung.
- Die Anhörung des Beschwerdeführers kann entfallen, wenn der Einreicher erklärt hat, dass er oder sie auf das Recht zur Anhörung verzichten möchte oder wenn eine Beschwerde als offensichtlich unbegründet erachtet wird.
- Der Beschwerdeausschuss erstellt einen Bericht über die Anhörung.
- IVOR ist nicht verpflichtet, den Bericht oder die Beschwerde zu berücksichtigen, wenn der Vorfall mehr als zwei Monate vor Einreichung der Beschwerde stattfand.
- Die Entscheidung des Beschwerdeausschusses ist für alle Parteien bindend.
- Streitigkeiten können dem zuständigen Gericht vorgelegt werden.
- Abgeschlossene Beschwerden werden für einen Zeitraum von zwei Jahren aufbewahrt.
Um Unregelmäßigkeiten während des Studiums bei IVOR zu vermeiden, werfen Sie einen Blick auf die Allgemeinen Anmelde- und Zahlungsbedingungen der IVOR-Schulungen.
